AGB

AGB – Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Firmenkunden

Die nachfolgenden Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2013 und finden Anwendung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit micx – media in concept gmbh & co. kg nachstehend Firma micx genannt.


1. Auftragserteilung

a) Die nachstehenden Bedingungen werden durch Auftragserteilung anerkannt. Eingehende Aufträge werden unter Berücksichtigung der betrieblichen und saisonalen Gegebenheiten ausgeführt, soweit die bestellte Ware verfügbar (vorrätig) ist.

b) Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma micx ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

c) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für Fehler bei der Übermittlung durch Telefon, Email und sonstigen Telekommunikationseinrichtungen haftet die Firma micx nicht.

2. Angebot und Preise

a) Die Angebote der Firma micx sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend und betreffen damit einhergehend auch alle ausgewiesenen Katalogangebote.

b) Die Preise verstehen sich ab Lager Bielefeld und sind nur gültig für gewerbliche Kunden. Alle Preisangaben gelten pro Stück zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer und Änderungen vorbehalten, zudem sind alle Angaben freibleibend. Unsere Konditionen sind weder skontier- noch rabatt- bzw. bonusfähig (zahlbar sofort rein netto ohne Abzug von Skonto), soweit nicht anders vereinbarte Zahlungsbedingungen Gültigkeit haben. Unsere Produkte sind CE, WEEE und RoHS konform. Angebotspreise für technische Speichermedien und technischen Produkten im Allgemeinen unterliegen starken Schwankungen, insbesondere auch durch Wechselkurse. Ausländisch eventuell anfallende Lizenz- oder Verwertungsgebühren sind grundsätzlich nicht enthalten.

Wir behalten uns vor bei bedeutenden und außerordentlichen Veränderungen unsere Preise jederzeit auch vor Ablauf der Gültigkeit anzupassen.

c) Jeglicher Musterversand wird gegen eine Aufwands-Pauschale von € 10,– zuzüglich Handling und Versandkosten und dem entsprechenden VK-Warenwert ausgeführt. Unsere Mustersendungen werden generell nicht zurückgenommen oder gutgeschrieben, soweit nicht anders vereinbart.

3. Lieferung

a) Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, dies auch bei Freisendungen. Sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Übergabe in Folge eines vom Auftraggeber verursachten Umstandes, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Wird eine in der Auftragsbestätigung schriftlich fixierte Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 14 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

b) Bei nicht rechtzeitiger Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks oder Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatz wegen Verzug oder bei nachträglich objektiver Unmöglichkeit der Lieferung ist außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.

c) Sofern Fixtermine vereinbart werden, werden diese ausschließlich in unseren Auftragsbestätigungen mit „FIXTERMIN“ schriftlich gekennzeichnet. Asienimporte sind grundsätzlich von Fixterminvereinbarungen ausgeschlossen. Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich von uns in Schriftform bestätigt werden. Sie beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht aber vor völliger Auftragsklarheit und somit nicht vor Eingang von beizustellenden Unterlagen des Auftraggebers (z.B. Druckvorlagen, Standskizzen, Farbangaben usw.). Bei einer vereinbarten Teil- oder Gesamtzahlung im Voraus beginnen die Lieferfristen und Liefertermine nicht vor Eingang der vereinbarten Zahlung bei uns.

d) Die Wahl der Versandart und des Versandweges behalten wir uns vor, falls nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart worden ist, bzw. vom Besteller angefordert. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

Bei Versendungen im Auftrag des Bestellers

e) Portokosten für den Versand ins Ausland trägt der Besteller.

f) Das Risiko der Versendung trägt der Besteller. Ansprüche wegen Beschädigung oder Verlust sind deshalb vom Besteller unmittelbar an die Post, den Paketzusteller oder den Spediteur zu richten.

g) Für die Einlagerung von Paletten wird eine monatliche Pauschale von 9,50 € (netto) pro Palette erhoben. Nachträgliche Auslieferungen werden kostenpflichtig ab Lager ausgeführt.

h) Auch bei Versendungen im Auftrag des Bestellers behalten wir uns die Wahl der Versandart und des Versandweges vor, falls nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart worden ist, bzw. vom Besteller angefordert. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

4. Änderungen der Artikelausführungen und Farbabweichungen

a) Aus technisch- oder material-bedingten Gründen kann es zu leichten Abweichungen bei der Abmessung, Gehäuseausführung, Gehäusefarbe und dem Druckergebnis kommen. Dies gilt insbesondere bei Folgeaufträgen und ist kein Grund zur Beanstandung.

4.1 Farbabweichungen bei Werbeanbringung

a) Werbeanbringungen (Druck, Lasergravur etc.) werden von uns gemäß der Eignung des Artikel vorgenommen. Dabei kann es aus drucktechnischen Gründen sowie durch die Eigenfarbe des Produktes zu Farbabweichungen kommen.

4.2 Farbverbindliche Proofs

a) Sofern keine entsprechenden Proofs (Cromalin) beigefügt werden, übernimmt die micx keine Haftung für etwaige Farbabweichungen, entsprechende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

b) Der Einsatz von farbverbindlichen Proofs lässt sich bei Fernost-Produktionen grundsätzlich nicht rechtsverbindlich realisieren.

5. Lieferstörungen

a) Bei Störungen oder Einschränkungen im Betriebsablauf, Streiks, Rohstoffmangel, Feuer und Wasserschäden sowie allen sonstigen unverschuldeten Fremdeinwirkungen, oder auf höhere Gewalt zurückzuführende Lieferstörungen ist die micx für die Dauer dieser Störungen von der Lieferpflicht entbunden.

6. Mängelrüge

a) Wir setzen bei Warenanlieferungen eine ordnungsgemäße und sofortige Wareneingangskontrolle voraus. Offen sichtbare Mängel sowie etwaige Beanstandungen zu Fehlmengen sind bei Anlieferung direkt und sofort zu beanstanden und schriftlich anzuzeigen. Versteckte nicht sichtbare Mängelrügen sind nur innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Zugang der Rüge maßgebend. Bei Sonder- und Druckaufträgen ist eine produktionsbedingte Unter- und Überlieferung bei der bestellten Warenmenge bis zu maximal 10 % zulässig.

b) Bei direkten berechtigten Qualitätsmängeln am Produkt erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Wahl der Firma micx kostenlose Ersatzlieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Auch eine Haftung für jegliche Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Insbesondere aber sind Haftungsschäden ausgeschlossen, soweit von micx angelieferte Produkte zwecks Weiterverarbeitung aus der Originalverpackung entnommen werden und / oder einer anderweitigen Verpackung neu zugeordnet bzw. neu verkonfektioniert werden.

7. Annahmeverzug des Bestellers

a) Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so ist die Firma micx berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

b) Für diesen Fall schuldet der Besteller Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises, wobei den Vertragspartnern der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der micx. Die gelieferte Ware kann von der Firma micx heraus verlangt werden, wenn sich der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als eine Woche im Rückstand befindet.

b) Veräußert der Besteller die von der Firma micx gelieferten Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Firma micx ab. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und der Firma micx die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

c) Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufgegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erfolgte Pfändungen des Kaufgegenstandes sind der Firma micx unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9. Rücktrittsrecht

a) Die Firma micx ist berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Besteller zurückzutreten, wenn dieser seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder wenn sonstige Umstände bekannt werden, die seine Leistungsfähigkeit in Frage stellen.

10. Zahlungen

a) Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu erfolgen, soweit nicht anders vereinbart. Bei Neukunden akzeptieren wir eine Zahlung per Vorauskasse oder per Lastschriftverfahren.

b) In begründeten Fällen kann die Firma micx weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, ohne dass dem Besteller hieraus ein Rücktrittsrecht erwächst.

c) Erfolgt die Zahlung nach vorstehenden Bedingungen nicht fristgerecht, dann ist die Firma micx berechtigt, nach Fristablauf Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

11. Einbringung von Lizenz- und Urheberrechtslizenzen und Gebühren

a) Die Einräumung von Lizenzen im Rahmen für Sonderlizenzen für Promotion- und Werbezwecke, gültig u.a. für Musik-, Film-, Hörbuch-, Bild- und Synchronisationsrechte, einschließlich deren Vervielfältigungslizenzen oder pauschalen Flatrates, wird seitens micx in sog. Lizenzclearings vorab für ein Freigabeverfahren geprüft und hiernach projektbezogen für den Auftraggeber lizensiert.

b) Sofern vorab vereinbarte und projektbezogene sowie hierauf vertraglich bezogene Lizenz- und Urheberrechtsgebühren anfallen, die micx an Dritte zuvor entrichtet hat, sind diese grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

c) micx stellt dem Auftraggeber rechtlich geklärte Lizenzen durch die zuvor bestätigten Freigaben seitens der Lizenzgeber zur einmaligen oder ggf. anderweitigen zeitlichen begrenzten Nutzung zum jeweiligen Projekt im Angebotswesen inkludiert dar. Somit sind sämtlicher Nebenleistungen im Rahmen von „All-In“-Produktfertigungen wie CD/DVD, Downloads, speziellen Printprodukten, oder anderweitigen Datenträgern enthalten (Nebenkosten wie z.B. Versand- oder Lieferkosten o.ä. sind hiervon ausgenommen)!

d) Die Einholung von Lizenzrechten zur vorbereitenden Angebotserstellung, sog. Lizenzclearings im Rahmen von Projektanfragen, mit Status zu vorläufigen wie finalen Freigabe, ist grundsätzlich kostenpflichtig. Bei erteilten Aufträgen behält micx sich eine individuelle Verrechnung vor, die sich aus dem Gesamtauftrag ergibt.

e) Aufwendungen für angeforderte Urheberrechts- und Lizenzanfragen für Musik-, Film-, Hörbuch-, Bild- und Synchronisationsrechte, einschließlich deren Vervielfältigungslizenzen oder pauschalen Flatrates, werden im Einzelfall bzw. je Titelanfrage im Leistungsfall nach Aufwand berechnet. Grundsätzlich gilt je Anfrage im Lizenzclearing für eines der vorstehend genannten Lizenzrechte eine Beratungs- und Aufwandpauschale von 475.- € netto, zzgl. einer Kostenpauschale von netto 110.- € für gesonderte Auslagen, (z.B. anteilige fachanwaltliche Kosten, Telekommunikations- und Reisekosten, Mustersendungen, grafische Leistungsanforderungen, sowie Klärungen mit Verwertungsgesellschaften, wie z. B. ASCAP, BMI, SESAC, SOCAN, SACEM, MCPS, PRS, PPL, GEMA, GVL, SGAE, AIE, welche im Auftrag z. B. von Verlagen, Autoren und ausübenden Künstlern Lizenzgebühren oder ähnliche Entgelte erheben und verwalten).

12. Stellung von Daten und Dateien für Kundenproduktionen

a) Die Firma micx ist berechtigt, alle im Zuge der Geschäftsverbindungen vom Besteller erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Gewährleistung der DSGVO auftragsbezogen zu speichern und zu verarbeiten. (siehe im Weiteren auch unter http://www.micx-media.de/datenschutz/)

b) Für die von Kunden bereit gestellten Dateninhalte (Audio- und / oder Filmdaten, sowie Druckdaten), auf den dazu vom Kunden bereitgestellten digitalen physischen wie interaktiven Datenträger, bzw. Dateien, die via Mail oder via Abruf auf Server oder anderen Transfer- Websites hinterlegt sind, übernimmt micx keinerlei Haftung. Das trifft auch für sämtliche im Falle bereits gefertigten Produktionen zu. Der Auftraggeber hält micx diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für jedwede Forderung die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Beschädigung solcher Inhalte ergeben. Auch diese Schadloshaltung bezieht sich auf eventuell aufgelaufene Produktionskosten von micx. Dies betrifft auch Dritte mit Forderungen aus Copyright- Lizenzrechten und ähnlichen Wahrnehmungsgesellschaften, sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung aus dieser Geschäftsverbindung ist Bielefeld.

b) Zwischen den Vertragspartnern ist, soweit es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann handelt, für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen folgt der Gerichtsstand aus den gesetzlichen Bestimmungen.

c) Für alle Verträge gilt ausschließlich Deutsches Recht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Sitz des Bestellers außerhalb Deutschlands befindet.

Im Folgendem ergänzend für unsere Präsente‐Sets und allgemeine Musteraussendungen:

a) Unser Präsentservice erledigt für Sie die gesamte Abwicklung. Gerne legen wir Ihren Präsenten Ihre persönliche Gruß- und Glückwunschkarte bei, oder fertigen individuelle Einleger, auf Wunsch auch personalisiert.

b) Der Versand erfolgt im Auftrag und auf Gefahr des Bestellers. Eine Auslieferung als Wert oder Expresspaket ist nicht möglich. Alle Sendungen im Einzelversand werden als Postpakete (bei Ausland bis 2 kg Päckchenversand) aufgegeben. Größere Mengen und Gebinde an eine oder mehrere Adressen werden via Spedition, oder Paketversand (DHL, UPS, TNT o.ä.) aufgegeben.

c) Für Aufträge mit Warenwert unter 15,- € berechnen wir einen Kleinstsendungszuschlag in Höhe von 5,- € pro Empfänger-Adresse. Gern übersenden wir Mustersendungen – ohne Rücknahme – gegen Berechnung, zzgl. MWST und Versandkosten. Aufträge unter 10,- € können wir leider nicht ausführen, dies gilt ebenso für Musterbestellungen.

d) Den Empfängern von Geschenksendungen entstehen grundsätzlich keine Kosten. Die Versandkosten werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt. Bei Einzelversand innerhalb von Deutschland betragen die Porto- Konfektions- und Verpackungskosten lediglich € 4,50 inkl. Maut pro Präsent. Sofern für den vorbereitenden Einzelversand die Sets im Einzelkarton lediglich versandfertig bereitgestellt werden müssen, berechnen wir 1,65 € für Handling und Umverpackung je Präsent. Für die Adressetikettierung wird pro Präsent 0,30 € Die Kosten für den Versand mehrerer Präsente an eine Adresse und für Auslandssendungen erhalten Sie auf Anfrage. Anfallende Zollgebühren werden dem Besteller nachträglich berechnet. Sofern Ihrer Bestellung weitere Inhalte beizulegen sind übernehmen wir keine Gewähr. Für Verluste kann nicht gehaftet werden.

e) Alle angebotenen und abgebildeten Set-Inhalte (inkl. Kataloge und Website) sind vorbehaltlich der Verfügbarkeiten zu verstehen und können im Falle abweichen, bzw. nach Wunsch und Rücksprache im Austausch gleichwertig und gleichartig ergänzt werden.

f) Für Irrtümer und Druckfehler sowie farblich abweichende Abbildungen innerhalb unserer Kataloge oder auf unseren Websites angebotenen Produkte kann keine Haftung übernommen werden.

g) Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

14. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

e) Alle angebotenen und abgebildeten Set-Inhalte (inkl. Kataloge und Website) sind vorbehaltlich der Verfügbarkeiten zu verstehen und können im Falle abweichen, bzw. nach Wunsch und Rücksprache im Austausch gleichwertig und gleichartig ergänzt werden.

f) Für Irrtümer und Druckfehler sowie farblich abweichende Abbildungen innerhalb unserer Kataloge oder auf unseren Websites angebotenen Produkte kann keine Haftung übernommen werden.

g) Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

micx -media in concept gmbh & co. kg – Hansestraße 11- 33689 Bielefeld

Tel: 05205-9910-0 / Fax: 05205-9910-99 / E-Mail: info (at) micx.media – web: www.micx.media

Geschäftsführender Gesellschafter: Ingo Kaemper / HRa: 14323 HRb 37270 – Ust-ID-Nr.: DE 813270417


Hier können Sie unsere AGBs als PDF herunterladen:

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